Haff-Verlag
Texte zum historischen Handwerk in Mecklenburg- Vorpommern
Münzmeister
Das Recht Münzen zu prägen, war ursprünglich ein landesherrliches Regal der Könige, Bischöfe und Landesfürsten. Dann wurde es zunächst nur bedeutenden Handelszentren übertragen, wie beispielsweise den Hansestädten. Das Münzrecht gehörte zu den begehrten Privilegien, nach denen auch Rostock strebte.
Mit der Stadtgründung entwickelte sich ein zunehmender Waren-Austauschverkehr innerhalb und außerhalb der Stadtmauern, womit der Bedarf an zirkulationsfähigem Geld entstand. Seit dem 13. Jahrhundert wurden vielfach auch steuerliche Abgaben an die Grundherrschaft in Geld und nicht mehr ausschließlich in Naturalien geleistet. Beispielsweise musste Rostock die Bede (auch Örbede) an den Landesherren als jährliche Summe von 250 Mark in Rostocker Pfennigen zahlen. Fast überall wurden nun „flüssige“ Zahlungsmittel in Umlauf gebracht.
Seit den Fünfzigerjahren des 13. Jahrhunderts existierte in der Seestadt eine fürstliche Münze, die durch eine besondere Abmachung scheinbar unter Beteiligung und Verwaltung der Stadt stand. Ein städtischer Münzmeister wird erstmals um 1254 genannt, später wird sein Haus mit Inventar aufgeführt. 1260 empfing der Münzmeister von einem gut gestellten Ratsherrn einen größeren Anteil Silber, das er zum Besten für die Stadt und für die Münze verwenden sollte.
Das älteste Münzgebäude lag vermutlich am alten Marienkirchhof und wurde als „Alte Münze“ nach 1602 mehrmals erwähnt. Endlich gelang dem Gemeinwesen durch sein wirtschaftliches Ansehen unter den Hansestädten 1325 von Fürst Heinrich II. das eingeschränkte und 1361 von Fürst Albrecht II. das alleinige Münzrecht im Bereich der Herrschaft Rostock zu erwirken. Gegen eine Zahlung von 1000 beziehungsweise 800 Mark an die Landesfürsten wurde der Vertrag rechtsgültig, wodurch dieses Münzrecht bis zum Jahr 1873 erhalten blieb. Dieser Kauf sicherte sämtliche Nutzungen an der Münze und den uneingeschränkten Münzfuß (gesetzliches Richtmaß). Darin wurde u. a. festgelegt, dass innerhalb der Herrschaft das Rostocker Geld als einziges Zahlungsmittel gelten sollte und auch nirgendwo anders Münzen mit Rostocker Stempel gefertigt werden durften.
Zeitweise war die größte Stadt Mecklenburgs gemeinsam mit Lübeck, Stralsund, Wismar, Hamburg und Lüneburg ca. 1381 bis 1569 Mitglied des Wendischen Münzvereins. Diese Zusammenschlüsse regelten innerhalb eines begrenzten Territoriums das gemeinsame Interesse am Geldumlauf und verabschiedeten dazu Münzrezesse. 1403 wurde in einem Münzrezess zu Wismar auf zehn Jahre hin eine gemeinschaftliche Münzordnung erlassen. Man prägte Hohlpfennige und Witten, eine jede Stadt unter ihrem eigenen Wappen, Rostock unter dem Greifen und Wismar unter dem halben Ochsenkopf. Etwa von 1375-1468 war das Rostocker und das Stralsunder Geld von gleichem Wert, während sich der Geldwert von Wismar dem Lübecker angeglichen hatte. 1425 vereinbarten Rostock, Stralsund und Greifswald einen besonderen Münzvertrag, um mit dem Sechsling ein neues Geld in wirtschaftlichen Umlauf zu bringen. Ein Sechsling war sechs lübische Pfennige wert.
Um 1602 ließ Herzog Ulrich für die geschlossene Münzstätte von Grevesmühlen eine neue Münze in Marienehe bei Rostock errichten. Diese eigennützige Handlungsweise rief den lauten Protest des Niedersächsischen Münzkreises hervor. Doch wurde Marienehe noch weiterhin vom nächsten Herzog, Karl, betrieben, danach aber nicht mehr.
Die Münzmeister gehörten in Rostock wie der Ratsapotheker, Marktvogt oder Stadtmusikant zu den Stadtoffizianten. Zeitweise war die Münzoffizin ein kleiner, aber reger Betrieb. Das galt immer dann, wenn eine neue Münze entworfen und in Prägung gehen sollte: mit Münzmeister, Münzwardein, Medailleur, Münzschmied, Schlosser, Präger und Krätzwäscher. Der Münzwardein war ein vereidigter Prüfer und zugleich Aufsichtsperson, der im Auftrag des Rats die Münzherstellung kontrollierte und überprüfte.
Die früheren Münzen bestanden zu einem Teil aus echtem Gold und Silber. So kam in einer Prägestätte kostbares Gold und Silber in größeren Mengen zur Verarbeitung. Der jeweilige Anteil des Edelmetalls (Feingehalt) bestimmte den Wert einer Münze. Die rechnerische Grundlage im Heiligen Römischen Reich dafür war vom 15. Jahrhundert an bis zum Jahr 1857 das Gewicht der kölnischen Mark (Feine Mark) mit 233,855 Gramm. Aus diesem Markgewicht wurde eine vorgeschriebene Anzahl Münzen geschlagen, die jeweilige Zahl diktierte der geltende Münzfuß. Gerechnet wurde nach dem Zwölfersystem. Jede Überschreitung der Anzahl der Münzstücke bzw. des Münzfußes machte die Münze minderwertig und war letztendlich Betrug, der allerdings häufig vorkam und in wirtschaftlich schweren Zeiten sogar staatlich gepflegt wurde. Auf alle diese korrekten Dinge wachte der Münzwardein im Besonderen.
Dem Münzmeister (Monetarius) mit seinen Gesellen oblag die Münzprägung in eigener Regie und wirtschaftlicher Verantwortung. Er war stets ein handwerklich geschickter und darüber hinaus ein künstlerisch begabter Fachmann. In früherer Zeit fertigte er als Erstes die Schmelze nach dem Münzfuß an und goss die flüssige Legierung in eine Sandform, dann wurde die erkaltete etwa 1cm dicke Stange auf eine gleichmäßige Plattenstärke gehämmert. Da das Material-Strecken dem Meister nicht immer gleichmäßig gelang, wurde in Deutschland 1694 das Hämmern verboten und eine Walzmaschine eingeführt. Nach dem Gießen, Strecken erfolgte das Stückeln, in dem der Meister mit der Blechschere aus der Platte immer einen eckigen Schrötling ausschnitt und ihn rund befeilte. Zum Schluss folgte das Justieren, das Abprüfen der Schrötlinge zum geforderten Gewicht für die Münze. Untergewichtige Schrötlinge kamen wieder in die Schmelze, übergewichtige Schrötlinge wurden bis zum Maßgewicht abgefeilt.
Als Erkennungszeichen auf den Rostocker Münzen diente auf der Vorderseite das Stadtwappen mit dem Greif, der stehend, schreitend oder beflügelt dargestellt wurde, hinzu kamen Kleindarstellungen von Kreuzen, Rosen, Rosetten, Diestelrosen u. a. Als Umschrift war häufig zu lesen: moneta nova Rostochiensis.
Goldene Gulden und Dukaten (1574, 1609, 1610, 1640) und Silbermünzen (1582-1618) zeigten auf der Rückseite auch den Reichsadler, die Namen und Titel der jeweiligen Kaiser. Die ersten Münzen liefen unter dem Namen Finkenaugen und waren eine Art Pfennige. Ab 1371 prägte Rostock Witten nach lübischem Fuß. 1442 prägte Rostock Schillinge. 1468 schlugen schon alle Hansestädte Schillinge, die den Wert von 16 Finkenaugen hatten und wovon 12 Schillinge einen Gulden oder Floren ausmachten. 1482 gab es also in Rostock Witten, Pfennige und Schillinge.
Seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts prägte die Stadt neben Doppelschillingen und Schillingen auch Taler, seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts auch Gulden. Später dominierten vor allem kupferne Pfennige, als besondere in der städtischen Münze hergestellte Währung. Man gab sie unabhängig von der mecklenburgischen Landeswährung in Auftrag, um genügend Zahlungsmittel im Handel zu haben. Geprägt wurden nach 1800 aus Kupfer Dreilinge (22 mm Durchmesser) und der Pfennig (18 mm Durchmesser). Ein Dreiling macht 3 Pfennige aus. Außerdem prägt man 1835 als Scheidemünze (Kleingeld) noch Viertelschillinge.
1863 wurden Rostocker Münzen zum letzten Mal geprägt und die Münze blieb danach ungenutzt. An der Südseite der St. Marienkirche (Ziegenmarkt) steht noch heute ein spätgotisches Giebelhaus, in der die letzte Münzstätte ihren Sitz hatte.
Autorin: Hannelore Kuna.
Preußens Sparkassen im Aufwind
Im Jahr 1909 waren in Preußen die Spareinlagen um nicht weniger als 764.694.000 Mark gestiegen, während im Jahr 1907 nur eine Zunahme von 331,68 Millionen Mark zu verzeichnen war. Die Steigerung des Jahres 1909, mit einer Gesamteinlagenhöhe von über 10 Milliarden Mark, glich einem historischen Rekord.
Als in den dreißiger und vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts die Sparkassen in den Städten eingeführt wurden, ging man noch mit weit bescheideneren Zahlen um. Am Jahresschluss des Jahres 1848 gab es im preußischen Staat 200 Sparkassen mit 239.562 Sparbüchern und einer Gesamteinlagenhöhe von 7.151.693 Talern.
1839 arbeiteten in Pommern erst sechs Sparkassen, davon 3 im Regierungsbezirk Stettin, 2 in Köslin und eine im Regierungsbezirk Stralsund. 1854 existierten in der Provinz Pommern schon 22 Sparkassen, die sämtlich als Kommunalinstitute von den Magistraten errichtet worden waren. Auf den Kopf pro Einwohnerzahl berechnet betrugen in Pommern die durchschnittlichen Einlagen 1 Taler, 1 Silbergroschen und 1 Pfennig.
Die größten preußischen Sparfüchse lebten in der Provinz Sachsen, ihnen folgten die Rheinländer, Westfalen, Brandenburger und Pommern und das Schlusslicht bildeten die Schlesier und die Posener.
Bis 1911 konnte die Sparkasse sich zum wichtigen Wirtschaftsfaktor herausbilden, insbesondere durch die jüngste Einführung des bargeldlosen Geldverkehrs. Die Zeitungen informierten die Leute wie unkompliziert nun Rechnungen bezahlt werden konnten. Einen Scheck ausschreiben, dem Zahlungsempfänger oder seinem Gläubiger übergeben und dieser erhielt nach Vorlage des Schecks auf einem Bankinstitut seinen Betrag ausgezahlt, der wiederum darauf vom eigenen Konto abgeschrieben wurde.
Zur Überweisung von einem Konto auf das andere wurde anstelle des Schecks ein Überschreibungsauftrag benutzt. Voraussetzung war nur, dass jede Person auf dieser Kasse ein Konto führte.
Durch den bargeldlosen Geldverkehr bzw. Giroverkehr konnte nun jedermann rasch und bequem seine Rechnungen oder Schulden zahlen, die Miete überweisen etc. Noch musste aber bei den pommerschen Sparkassenkunden einige Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Autorin: Hannelore Kuna.